Rot-Weiss Essen hat die drei Punkte aus dem abgebrochenen Spiel beim FSV Zwickau vor gut einer Woche (23. April) nachträglich zugesprochen bekommen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Dienstagmittag mit.
Das Spiel wurde mit 2:0 für RWE gewertet, rechtskräftig ist das Urteil des DFB-Sportgerichts damit allerdings noch nicht. Die Zwickauer haben die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden Einspruch einzulegen.
Die Partie war beim Stand von 1:1 in der Halbzeitpause abgebrochen worden. Auslöser war ein Zuschauer aus dem Heimbereich. Er hatte dem Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in den Spielertunnel einen vollen Bierbecher aus kurzer Distanz ins Gesicht geschüttet. Daraufhin entschied sich der Unparteiische gegen eine Fortsetzung der Partie. Wie sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich um einen Sponsor des Klubs.
"Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten", wird Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, in der Urteilsverkündung zitiert. Er begründet: "Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen."
Ob der FSV Zwickau weitere Sanktionen fürchten muss, wird das Sportgericht zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden. Klar ist, dass das erwartbare Urteil - sofern es bestehen bleibt - den Abstieg der Sachsen besiegelt haben dürfte. Mit sieben Punkten Rückstand auf einen Nichtabstiegsrang belegt der Verein aktuell den letzten Tabellenplatz.
RWE hingegen kann sich nun wohl nun endgültig auf eine weitere Saison in der 3. Liga einstellen. Der Vorsprung auf die Abstiegszone beträgt nun acht Punkte bei nur noch vier ausstehenden Partien.